Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU)


Um herauszufinden, ob Schnorcheln und Tauchen ‘medizinisch sicher’ ist, und natürlich, um Tauchunfällen vorzubeugen, werden regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen: die tauchsportärztliche Untersuchung (TSU) oder auch Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU) genannt.
Der Untersuchungsintervall für eine tauchsportärztliche Untersuchung ist dabei immer abhängig vom Lebensalter.

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) hat gemeinsam mit den VDST-Ärzten diese Intervalle überarbeitet. Ab sofort wird die tauchsportärztliche Untersuchung in folgenden Intervallen empfohlen:

  • bis 15 Jahre: jährlich
  • 16-39 Jahre: alle 3 Jahre
  • ab 40 Jahren: jährlich

Diese Empfehlung ist die maximale Zeit zwischen den Untersuchungen. Die Taucherärztin oder der Taucherarzt entscheiden anhand der Konstitution des zu Untersuchenden, ob gegebenenfalls auch vor Ablauf dieses maximalen Zeitraums eine Untersuchung angezeigt ist.

Zudem sollte bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen die Tauchtauglichkeit individuell durch erfahrene Taucherärzte beurteilt werden.

Wer in Frankreich tauchen möchte, darf die TTU nicht älter als 1 Jahr sein. 

Wer an Vereinsaktivitäten, Tauchen im Schwimmbad, Ausleihe von Vereinsmaterial o.ä. teilnehmen möchte, muss seine aktuelle TTU vorweisen. Dies könnt ihr ganz einfach vorab tun: sendet ein Bild eurer TTU (Datum, Name und Tauchtauglichkeit müssen ersichtlich sein) vorab per E-Mail an thomas3@sporttauchenimpolizeisvsaar.de

Bei Teilnehmern eines Schnupperkurses reicht eine Selbsterklärung aus. 

Alle Formulare findet ihr im Downloadbereich.

Bitte diese Vorgehensweise zukünftig beachten. Danke!